Beim Auftakt des langen Marsches für die Freiheit von Abdullah Öcalan von Frankfurt nach Darmstadt sind Bilder von ihm verboten, auch die Farben Rot, Gelb und Grün gelten als PKK-nah. Das die Veranstalter*innen Beschwerde dagegen eingelegt haben, ist richtig. Es geht um Öcalans Freiheit. Eine Demokratie muss es nicht nur aushalten, sondern auch fördern, wenn gegen Folter durch Isolationshaft gekämpft wird.
Das Verbot der Bilder erfolgte zunächst durch das Ordnungsamt Darmstadt und wurde später durch das Verwaltungsgericht Darmstadt bestätigt. Dieser Richterspruch steht dem des Oberverwaltungsgerichts NRW entgegen. Laut diesem ist es zulässig, Öcalan Bilder zu zeigen, wenn sie im direkten Zusammenhang mit seiner persönlichen Situation stehen.
„Was kann mehr in Zusammenhang mit der persönlichen Situation Öcalans stehen, als eine Veranstaltung, in der es um seine Isolationshaft geht? Isolationshaft ist Folter, ein Angriff auf seine Person.“ äußerte sich Engin Sever, Co-Vorsitzender von KON-MED.
Doch das sieht das Ordnungsamt Darmstadt anders und verbietet das Zeigen der Abbilder. Als Hauptbegründung wird vorgebracht, es handele sich bei dem internationalistischen langen Marsch um eine Veranstaltung, die nicht allein die persönliche Situation des Gefangenen und Menschen Öcalan zum Gegenstand habe, sondern vielmehr solle die Zielsetzung der Veranstaltung entgegen dem angemeldeten Text ein PKK-nahes Gepräge aufweisen.
„Es ist erschreckend wie sehr die türkische Erzählung ‚Kurden, Öcalan, PKK, alles das Gleiche‘ in die deutsche Rechtsprechung Einzug gehalten halt.“ kommentierte Zübeyde Zümrüt, Co-Vorsitzende von KON-MED.
Das Verwaltungsgericht hat als Begründung vorgebracht, dass die Farben Rot, Gelb, Grün einen eindeutigen Bezug zur PKK herstellen würden. Farben also, die seit Jahrhunderten von der kurdischen Gesellschaft als gemeinsamer Identifikations- und Bezugspunkt genutzt werden, die in der kurdischen Mythologie für die Natur, die Sonne und lange vor den Zeiten der PKK verlorenes Blut und Leben stehen. Dieselben Farben, die die irakische, mit der Türkei paktierende KDP verwendet, sollen nun PKK-exklusiv sein. Das Gericht gibt sich mit dieser Begründung der Lächerlichkeit preis.
Es ist jedoch eine tragische Komik, mit der wir es hier zu tun haben, denn leider haben auch die noch so abstrusesten Begründungen Relevanz und Gewicht, wenn nur ein ausreichend starker Apparat hinter ihnen steht. Und so bleibt das Lachen des informierten Beobachters im Halse stecken und die Gemaßregelten müssen auf mehr Vernunft und Einsicht der Behörden in der nächsten gerichtlichen Instanz hoffen.
Vernunft und Einsicht sind im Übrigen das, was Öcalan in den letzten 20 Jahren aus der Gefangenschaft heraus versuchte zu lehren: Die Möglichkeit der Koexistenz und des Friedens zwischen den unterschiedlichen Ethnien und Gesellschaften des mezopotamischen Kulturkreises und darüber hinaus standen im Mittelpunkt seiner Überlegungen.
Es ist an der Zeit, das zu reflektieren und der Öcalan-Phobie in Deutschland ein Ende zu setzen.